Baumkontrolle Kommunale und private Baumkontrolle vom Fachmann
Umfassende, systematische Inaugenscheinnahme von Bäumen
Eine Baumkontrolle ist eine umfassende und systematische Inaugenscheinnahme der Bäume, die in regelmäßigen Abständen verpflichtend durch einen geschulten Baumkontrolleur vorgenommen werden sollte. Wird ein Baum durch bestimmte Umstände wie einem Sturm, heftigem Schneefall oder Ähnlichem beschädigt, müssen auch außer der Reihe Baumkontrollen durchgeführt werden. Das gilt für Kommunen und Privatleute gleichermaßen. Aber warum und was beinhaltet sie?
Fachgerechte Baumkontrolle – warum ist sie wichtig?
Baumkontrollen zählen ebenfalls zum Aufgabengebiet der Baumpflege. Wussten Sie, dass jeder Baumeigentümer im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht dazu verpflichtet ist, regelmäßig eine Baumkontrolle durchzuführen? Jeder Eigentümer – sowohl Kommunen als auch Privatleute – haftet für die Verkehrssicherheit seiner Bäume!
Wann werden die Kontrollen durchgeführt?
Die Häufigkeit der Kontrolle hängt vom Alter, Zustand und Standort des Baumes ab und kann nach den FLL Baumkontrollrichtlinien zwischen 6 Monaten und 3 Jahren liegen, solange der Baum keinen Sturmschaden aufweist. Diese regulären Kontrollen sind wichtig, um die Gesundheit und die vitale Entwicklung der Bäume im Auge zu behalten und im Bedarfsfall zeitnah Maßnahmen ergreifen zu können.
Sollten wir als FLL und LWK zertifizierter Baumkontrolleur im Zuge der Baumkontrolle Krankheiten, Totholz oder Schädigungen durch Fäule feststellen, weiten wir für den jeweiligen Baum die Kontrolle aus und führen weitere Untersuchungen durch oder empfehlen verschiedene Maßnahmen zur Pflege des Baums.
Zusätzliche Kontrollen von Bäumen nach Unwettern notwendig
Zusätzlich zu den Regelkontrollen führen wir auch außerplanmäßige Baumkontrollen durch, wie zum Beispiel nach starken Gewittern oder Stürmen, um die Stand- und Bruchsicherheit der Bäume zu überprüfen und gegebenenfalls wiederherzustellen. Auch bei starkem Schneefall sollte eine zusätzliche Untersuchung des Baumes durchgeführt werden, denn so mancher starke Ast ist schon unter zu großer Schneelast zusammengebrochen – und auf ein darunter stehendes Auto gekracht.
Verkehrssicherheit als Bestandteil der Baumkontrolle
Jeder Baumeigentümer ist verpflichtet, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Das gilt nicht nur für die Kommunen in öffentlichen Parks und Wäldern, sondern auch für Hausbesitzer und ihre Bäume auf dem Grundstück. Gerade, wenn diese am Weg- oder Fahrbahnrand stehen.
Ist der Baum beispielsweise nach einem Unwetter so beschädigt, dass beispielsweise Astteile herunterzufallen drohen, stellen sie eine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Parkende Autos könnten beschädigt, vorbeikommende Fußgänger und Radfahrer verletzt werden. Daher muss nach einem Sturm im Sinne der Verkehrssicherungspflicht gegebenenfalls geprüft werden, ob die Stand- und Bruchsicherheit der Bäume noch gegeben ist.
Nach einem Unwetter
Auch muss nach einem Unwetter ein freies Lichtraumprofil weiterhin gewährleistet sein. Abgeknickte Äste, die vom Baum in den Luftraum hineinragen und im schlimmsten Fall Autos und andere Verkehrsteilnehmer behindern, sind so schnell es geht zu entfernen.
Nachbarschaftsstreit? Wenn der Baum zum Streitfall wird
Die Äste des Baumes ragen über den Zaun, die Wurzeln wuchern aufs Nachbargrundstück – und wer hat eigentlich Anrecht auf das Fallobst vom eigenen Baum auf dem Gartenboden des Nachbarn? Immer wieder kommt es durch privaten Baumbestand zu Streitereien unter Nachbarn.
Gründe hierfür gibt es verschiedene. Zu nahe Pflanzung des Baumes an der Grundstücksgrenze, Schäden auf dem nachbarschaftlichen Grundstück durch abgestorbene und herabgestürzte Zweige – oder auch unerwünschte Schatten, die beim nachmittäglichen Sonnenbad stören. Oft sind die Fronten so verhärtet, dass der Streit um den Baum gerichtlich geklärt werden muss. Hierzu ist meist ein Baumgutachten durch einen Experten erforderlich.
Ein Baumgutachter untersucht und klärt
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Zur Erstellung eines Gutachtens nimmt ein Baumsachverständiger bzw. Gutachter den Baum in Augenschein und untersucht ihn und notfalls auch die umstehenden Bäume auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und sammelt detaillierte Informationen über die einzelnen Kritikpunkte. Im Anschluss an die Untersuchungen und die Baumbegutachtung erstellt er mithilfe der ermittelten Erkenntnisse für den Baum ein Gutachten.
Doch nicht nur im Nachbarschaftsstreit kann ein Baumgutachten notwendig werden. Steht Ihr Baum an der Straße und ein abgestorbener Ast fällt auf ein geparktes Auto, wird häufig ebenfalls eine Baumbegutachtung durch einen staatlich geprüften Gutachter fällig sowie zudem entsprechende Maßnahmen der Pflege zur Behebung der Schäden des Baums.
Was beinhaltet ein Baumgutachten?
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Im Rahmen eines Baumgutachtens nimmt ein Sachverständiger nicht nur die Vitalität und die optische Gesundheit des Baumes in Augenschein, sondern auch die Wurzelbeschaffenheit, das Laub und die Bodenbeschaffenheit. Die Gründe für eine Erkrankung, einen Pilzbefall oder auch absterbende Äste können jede Menge Gründe haben.
In einem umfangreichen Gutachten hält ein zertifizierter Sachverständiger sowohl den allgemeinen Zustand als auch eventuell vorliegende Schäden des Baumes fest. Das übernimmt in der Regel ein geprüfter Baumgutachter, der den Zustand des Baumes untersucht und gegebenenfalls auch den Gehölzwert analysiert. Diese Gutachten durch einen Sachverständigen sind in den meisten Fällen aufgrund des hohen Aufwands mit einigen Kosten verbunden.
Baumkataster: Wer braucht eins und wofür?
Ein Baumkataster speichert maßgebliche Daten von allen Bäumen auf einem bestimmten Grundstück oder in einem bestimmten Gebiet. Ursprünglich als Begriff für ein amtliches Grundstücksverzeichnis verwendet, ist für den Baum ein Kataster ähnlich zu sehen. Alle Bäume werden mit all ihren Daten aufgelistet und so kann der erfasste Baumbestand verwaltet werden.
Grundsätzlich ist der hauptsächliche Grund für einen Grundstücksbesitzer, ein Baumkataster zu führen, die Verkehrssicherheit. Es bildet die Grundlage, sich gegen Schäden zu versichern, die durch beispielsweise herunterfallende Zweige oder Äste an Fahrzeugen oder vorbeikommenden Verkehrsteilnehmern entstehen. Zusätzlich lässt sich durch ein Kataster einfach nachhalten, wo welche Bäume stehen und wann die letzten Kontrollen stattgefunden haben.
Häufige Fragen zur Baumkontrolle
Das hängt davon ab, wo der Baum steht. Steht er auf einem Privatgrundstück, ist der Besitzer dieses Grundstücks für die Schäden haftbar. Auf einem öffentlichen Grundstück allerdings können Gemeinden oder Städte in die Pflicht genommen werden. Das zu klären, wäre dann die Rolle eines fachkundigen Sachverständigen. Dieser klärt auch, ob ein entsprechender Baumschnitt oder im schlimmsten Fall eine Baumfällung nötig werden.
Das hängt vom Zustand des Baumes ab und kann von 6 Monaten bis zu 3 Jahren variieren. In der Praxis hat sich ein Kontrollintervall von 15 Monaten bewährt. So sieht man den Baum in 5 Jahren 4 Mal und immer in einem anderen Jahresabschnitt. Auf diese Weise können auch andere Schadsymptome und Vegetationszustände gesichtet und erkannt werden: z. B. saisonale und temporäre Pilze, Blüte, Laub, unbelaubt, Verzweigung. So kann frühzeitig eine entgegenwirkende Behandlung im Zuge der Baumpflege stattfinden.
Hier ist die Baumkontrolle das richtige Instrument. Der Baum wird von einer fachkundigen Person von allen Seiten in Augenschein genommen. In einem Protokoll werden verkehrssicherheitsrelevante Schadsymptome festgehalten, baumpflegerische Maßnahmen werden empfohlen. Folgt man den Empfehlungen, liegt die Verantwortung der Verkehrssicherheit bis zur nächsten Regelkontrolle beim Baumkontrolleur. Am ehesten kann man sich das wie TÜV fürs Auto vorstellen.
Die Kosten für eine Baumkontrolle setzen sich neben dem Setzling auch aus dem Stundenlohn und der Anfahrt zusammen. Ein normaler Baum im Privatgarten lässt sich meistens in 15 bis 20 Minuten kontrollieren, dazu kommt dann noch die Erstellung des Prüfprotokolls. Ein routinierter Baumkontrolleur braucht für beides zusammen meist nicht mehr als 60 Minuten. Bei einer größeren Anzahl von Bäumen sinkt der Preis pro Einzelbaum.
Baumhöhe, Alter und Gesundheit spielen eine entscheidende Rolle. Ist dann auch noch der Standraum zu eng, können die Bäume durch zu flach ausgebildete Wurzeln bei stark durchnässtem Boden komplett herausgerissen werden.
Es kommt darauf an, ob es sich um ein Privatgutachten handelt oder ein gerichtlich beauftragtes Gutachten. Bei einem privaten Anliegen betragen die Kosten für einen Baumgutachter durchaus 70 EUR oder 80 EUR pro Stunde, zuzüglich der Fahrtkosten und Nebenkosten. Das sollte separat verhandelt werden. Bei gerichtlich beauftragten Gutachten bestimmt eine feste Gebührenordnung nach JVEG den Preis.