Baumschutz Von der Planung bis zur Nachpflege
Professioneller Baumschutz auf der Baustelle
Bei Baumaßnahmen liegt der Fokus bekanntlich auf zeitige Fertigstellung der Baumaßnahmen, weniger aber auf dem Schutz von Bäumen, die ringsum stehen. Obwohl gut erhaltene und gesunde Bäume den Wert eines Grundstücks enorm steigern können. Damit Bäume aber nicht einfach gefällt werden oder nach einer Beschädigung absterben und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, werden ökologische Baubegleiter hinzugezogen, um den Baumschutz auf Baustellen zu gewährleisten. Wann kommt er zum Tragen, was beinhaltet der Baumschutz und welche rechtlichen Bedingungen sind hierbei zu beachten?
Keine Baustelle ohne Baumschutz!
Das wäre zumindest der Idealfall. Die Realität sieht oft leider anders aus, je nachdem, wer der Auftraggeber der Baustelle ist und wie die örtlichen Gegebenheiten sind. Nicht selten kommt der Baumschutz zu kurz, die Bäume werden – unbemerkt oder achtlos – im Zuge der Baumaßnahmen beschädigt und sich nicht weiter darum gekümmert. Das kann jedoch unter Umständen verheerende Folgen haben!
Unbehandelte Verletzungen können zu Baumsterben führen!
Auf Baustellen kann es ohne ausreichenden Baumschutz schnell passieren, dass Bäume geschädigt werden. Mit dem Bagger versehentlich Kerben in die Rinde geschlagen, durch schwere Geräte, Baumaterialien oder beim Graben die Wurzeln beschädigt – werden diese Verletzungen nicht behandelt kann der Baum absterben und im schlimmsten Fall plötzlich auf die Fahrbahn oder den Gehweg umfallen.
Vorbereitender Baumschutz in der Planungsphase
Um Bäume zu schützen, die sich im Einflussbereich einer Baustelle befinden, und deren Stand- und Bruchsicherheit zu erhalten, sollte immer eine fachkundige Person hinzugezogen werden. Dieser begutachtet die vorhandenen Bäume, dokumentiert eventuell vorhandene Vorschäden und berät in der Planungsphase des Bauvorhabens zu verschiedenen Schutzmaßnahmen, um den Schutz nach DIN 18920 und RAS LP 4 zu gewährleisten.
Worauf bezieht sich der Schutz?
Der zu schützende Bereich an Bäumen und um sie herum umfasst den gesamten oberirdischen Bereich, ebenso wie den Wurzelbereich unter der Baumkrone zuzüglich eines Sicherheitsraumes von 1,50 Metern zu allen Seiten. Im Einzelfall können Baumwurzeln deutlich weiter reichen, das muss aber dann im jeweiligen Fall bestenfalls während der Planung untersucht und berücksichtigt werden.
Zeitnahe Hilfe bei Verletzungen des Baumes
Ganz kann eine Beschädigung am Baum leider nie ausgeschlossen werden. Es ist allerdings notwendig, dass im Falle des Falles zeitnah Maßnahmen ergriffen werden, um weitreichende Beeinträchtigungen des Baumes zu verhindern. Mit fachgerechter Pflege und Versiegelung können wir verhindern, dass Kerben am Baum oder den Wurzeln zum Austrocknen und Absterben führen. Abgeknickte Äste können zurückgeschnitten werden.
Welche Maßnahmen greifen beim Baumschutz?
Ein häufiges Hilfsmittel ist der Baumschutzzaun. Dieser wird ortsfest (also unverrückbar) in einem festgelegten Bereich um den Baum aufgebaut. Der Zaun verhindert die meist unterschätzte und für den Baum tödliche Bodenverdichtung, die entsteht, wenn Baumaschinen über den Wurzelraum fahren.
Wurzelanläufe und Stämme können mit Brettern gegen Anfahrschäden geschützt werden.
Äste können hochgebunden werden, Kronen können eingekürzt werden und bei Grundwasserabsenkungen kann der Baum bewässert werden.
Fachgerechter Schutz auch für die Wurzeln
Oft wird bei tiefergehenden Bauvorhaben auch in den Wurzelraum eingegriffen. Eine Umplanung des Bauvorhabens ist in der Regel nicht möglich. Dann kann es erforderlich sein, einen sogenannten Wurzelvorhang anzulegen, damit der Wurzelbereich effektiv geschützt ist. Besteht genug Vorlaufzeit zum Bauvorhaben, kann alternativ auch eine Wurzelkappung mit professioneller Nachbehandlung durchgeführt werden.
Baumschutz immer individuell anpassen
Welche Option die beste ist, zeigt sich erst bei der Begutachtung der Baustellen und der jeweiligen Bäume und Pflanzen. Denn die Schutzmaßnahmen sollten immer an die jeweiligen Bedingungen des Baumes und der örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Gerade bei Bauarbeiten an Straßen, Rad- und Gehwegen kann Baumschutz eine Herausforderung sein, da hier oft auf engstem Raum gearbeitet werden muss. Ein Baumschutz aus Metall kann hier wertvollen Platz einnehmen, so dass gegebenenfalls Alternativen zum Einsatz kommen müssen.
Erst nach der Begutachtung können konkrete Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen und genauere Details zum Aufwand und den verbundenen Kosten abgegeben werden.
Wenn die Baumwurzeln Probleme machen
Nicht immer geht es nur darum, Bäume im Zuge von Bauvorhaben zu schützen. Manchmal müssen Wurzeln auch auf dem heimischen Privatgrundstück geschützt werden. Überlange Wurzeln können auch Probleme bereiten, wenn der Baum gesund ist und bestehen bleiben soll. Das ist meistens dann der Fall, wenn die Wurzeln so stark gewachsen sind, dass sie Gehwegplatten anheben – womöglich sogar öffentliche, außerhalb Ihres Grundstücks – oder unterirdische Versorgungsleitungen beschädigen.
Ist womöglich noch das Grundstück vom Nachbarn betroffen, kann schnell ein komplexer Nachbarschaftsstreit daraus entstehen. Was aber tun gegen vorwitzige Wurzeln, wenn der Baum keinen Schaden nehmen soll?
Häufig werden Wurzeln dann einfach gekappt. Das ist aber schlecht, weil wir nie wissen können, welche Wurzel welchen Teil der Krone versorgt. Jede gekappte Wurzel ist eine potenzielle Eindringstelle für Pilze und Bakterien. Und je nach Größe und Entfernung zum Baum übernehmen Wurzeln natürlich auch statische Funktionen und leiten die Zug- und Druckkräfte ins Erdreich ab. Besser als Wurzelkappungen sind daher Wurzelbrücken oder Wurzeln zu verlegen. Hierzu beraten wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Rechtliche Grundlagen des Baumschutzes
Der Baumschutz allgemein ist in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Nach §19 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gilt das Gebot der Minimierung und Vermeidung. Allerdings können Länder, Städte und Kommunen den Schutz verschärfen und eigene Regelungen erlassen, so entstehen die regionalen Unterschiede. Das geschieht aber nicht immer.
DIN 18920 – Baumschutz auf Baustellen einheitlich geregelt
Deshalb wird der Baumschutz nach DIN 18920 ausgerichtet, um diesem Gebot nachzukommen. Ebenso oft kommen die Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Landschaftspflege (RAS-LP) zum Tragen. In diesem Fall dann RAS-LP 4 – dem Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen.
Diese beiden Richtlinien stellen neben den Richtlinien der FLL-Baumpflege für den Baumschutz auf Baustellen das Regelwerk da, um einheitlichen Schutz der Bäume zu gewährleisten und fachgerechte Optionen und Maßnahmen anzuzeigen, welche die Verkehrssicherheit gewährleisten sollen.
Bei Fragen zum Thema Baumschutz oder fachlicher Unterstützung zum Baumschutz auf Baustellen rufen Sie uns gerne an!
Häufige Fragen zum Baumschutz
Gerade ältere Bäume sind für uns besonders wertvoll und das nicht nur aus klimatischer Sicht. Darum hat das Bundesnaturschutzgesetz sie unter besonderen Schutz gesetzt. Dieser wird auch Bestandsschutz genannt. Um ein Anrecht darauf zu haben, muss ein Baum mindestens 6 Jahre alt sein. Unter diesen Schutz fallen übrigens auch Hecken und Sträucher. Ansonsten werden Bäume individuell und lokal unterschiedlich durch Baumschutzsatzungen geschützt. Hier werden die Baumarten festgelegt, ab welchem Umfang sie geschützt werden. Auch Ausnahmen werden hier geregelt.
Gerade in Stadtgebieten kommen sich Bäume und Baumaßnahmen immer wieder in die Quere. Gegen schwere Baugeräte haben die meisten Bäume keine Chance. Daher muss ein Baum gegen Dinge wie Anfahrschäden, Bodenverdichtung, Abgrabung Grundwasserabsenkung oder auch Astabrisse geschützt werden. Sonst können abgestorbene und herunterfallende Äste oder auch ganze Bäume die Verkehrssicherheit gefährden. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Baumfällung nötig sein.
Am besten sollten Sie den Baumschutz bereits in der Planungsphase der Baustelle einbeziehen. So lässt sich sicherstellen, dass die Bäume optimal und umfassend geschützt werden und nicht im Eifer des Gefechts der Baumschutz außen vor bleibt. Idealerweise wird ein Baumpflegeunternehmen mit entsprechendem Fachwissen direkt hinzugezogen.
Auch Bäume auf Privatgrundstücken unterliegen dem Baumschutz. Dieser wird meist von den Städten, Gemeinden oder Bundesländern lokal bestimmt und kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Eine mögliche Baumschutzsatzung könnte wie folgt aussehen: Bei Laubbäumen mit einem Stammumfang von über 80 cm ohne Genehmigung keine Baumfällung stattfinden. Bei Nadelbäumen gilt ein Stammumfang von 100 cm und bei Obstbäumen bis zu 150 cm.
Wenn ein Baum abgestorben ist und die Verkehrssicherheit bedroht. Denn dann kann er zur Gefahr für Menschen, Gebäude, Grundstücke oder auch den Straßenverkehr werden. Leider machen auch manche Bauprojekte es notwendig, einen Baum zu fällen. Ebenso kann massiver Schädlingsbefall zu so starker Erkrankung führen, dass eine Fällung nicht zu umgehen ist. Daher ist eine regelmäßige Baumkontrolle bzw. Baumpflege wichtig.