Baumpflege Leistungen Von der Planung bis zur Nachpflege
Umfassende, systematische Inaugenscheinnahme von Bäumen
Eine Baumkontrolle ist eine umfassende und systematische Inaugenscheinnahme der Bäume, die in regelmäßigen Abständen verpflichtend durch einen geschulten Baumkontrolleur vorgenommen werden sollte. Wird ein Baum durch bestimmte Umstände wie einem Sturm, heftigem Schneefall oder Ähnlichem beschädigt, müssen auch außer der Reihe Baumkontrollen durchgeführt werden. Das gilt für Kommunen und Privatleute gleichermaßen. Aber warum und was beinhaltet sie?
Fachgerechte Baumkontrolle – warum ist sie wichtig?
Baumkontrollen zählen ebenfalls zum Aufgabengebiet der Baumpflege. Wussten Sie, dass jeder Baumeigentümer im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht dazu verpflichtet ist, regelmäßig eine Baumkontrolle durchzuführen? Jeder Eigentümer – sowohl Kommunen als auch Privatleute – haftet für die Verkehrssicherheit seiner Bäume!
Wann werden die Kontrollen durchgeführt?
Die Häufigkeit der Kontrolle hängt vom Alter, Zustand und Standort des Baumes ab und kann nach den FLL Baumkontrollrichtlinien zwischen 6 Monaten und 3 Jahren liegen, solange der Baum keinen Sturmschaden aufweist. Diese regulären Kontrollen sind wichtig, um die Gesundheit und die vitale Entwicklung der Bäume im Auge zu behalten und im Bedarfsfall zeitnah Maßnahmen ergreifen zu können.
Sollten wir als FLL und LWK zertifizierter Baumkontrolleur im Zuge der Baumkontrolle Krankheiten, Totholz oder Schädigungen durch Fäule feststellen, weiten wir für den jeweiligen Baum die Kontrolle aus und führen weitere Untersuchungen durch oder empfehlen verschiedene Maßnahmen zur Pflege des Baums.
Zusätzliche Kontrollen von Bäumen nach Unwettern notwendig
Zusätzlich zu den Regelkontrollen führen wir auch außerplanmäßige Baumkontrollen durch, wie zum Beispiel nach starken Gewittern oder Stürmen, um die Stand- und Bruchsicherheit der Bäume zu überprüfen und gegebenenfalls wiederherzustellen. Auch bei starkem Schneefall sollte eine zusätzliche Untersuchung des Baumes durchgeführt werden, denn so mancher starke Ast ist schon unter zu großer Schneelast zusammengebrochen – und auf ein darunter stehendes Auto gekracht.
Verkehrssicherheit als Bestandteil der Baumkontrolle
Jeder Baumeigentümer ist verpflichtet, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Das gilt nicht nur für die Kommunen in öffentlichen Parks und Wäldern, sondern auch für Hausbesitzer und ihre Bäume auf dem Grundstück. Gerade, wenn diese am Weg- oder Fahrbahnrand stehen.
Ist der Baum beispielsweise nach einem Unwetter so beschädigt, dass beispielsweise Astteile herunterzufallen drohen, stellen sie eine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Parkende Autos könnten beschädigt, vorbeikommende Fußgänger und Radfahrer verletzt werden. Daher muss nach einem Sturm im Sinne der Verkehrssicherungspflicht gegebenenfalls geprüft werden, ob die Stand- und Bruchsicherheit der Bäume noch gegeben ist.
Nach einem Unwetter
Auch muss nach einem Unwetter ein freies Lichtraumprofil weiterhin gewährleistet sein. Abgeknickte Äste, die vom Baum in den Luftraum hineinragen und im schlimmsten Fall Autos und andere Verkehrsteilnehmer behindern, sind so schnell es geht zu entfernen.
Nachbarschaftsstreit? Wenn der Baum zum Streitfall wird
Die Äste des Baumes ragen über den Zaun, die Wurzeln wuchern aufs Nachbargrundstück – und wer hat eigentlich Anrecht auf das Fallobst vom eigenen Baum auf dem Gartenboden des Nachbarn? Immer wieder kommt es durch privaten Baumbestand zu Streitereien unter Nachbarn.
Gründe hierfür gibt es verschiedene. Zu nahe Pflanzung des Baumes an der Grundstücksgrenze, Schäden auf dem nachbarschaftlichen Grundstück durch abgestorbene und herabgestürzte Zweige – oder auch unerwünschte Schatten, die beim nachmittäglichen Sonnenbad stören. Oft sind die Fronten so verhärtet, dass der Streit um den Baum gerichtlich geklärt werden muss. Hierzu ist meist ein Baumgutachten durch einen Experten erforderlich.
Ein Baumgutachter untersucht und klärt
[ » weiterlesen … ]
Zur Erstellung eines Gutachtens nimmt ein Baumsachverständiger bzw. Gutachter den Baum in Augenschein und untersucht ihn und notfalls auch die umstehenden Bäume auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und sammelt detaillierte Informationen über die einzelnen Kritikpunkte. Im Anschluss an die Untersuchungen und die Baumbegutachtung erstellt er mithilfe der ermittelten Erkenntnisse für den Baum ein Gutachten.
Doch nicht nur im Nachbarschaftsstreit kann ein Baumgutachten notwendig werden. Steht Ihr Baum an der Straße und ein abgestorbener Ast fällt auf ein geparktes Auto, wird häufig ebenfalls eine Baumbegutachtung durch einen staatlich geprüften Gutachter fällig sowie zudem entsprechende Maßnahmen der Pflege zur Behebung der Schäden des Baums.
Was beinhaltet ein Baumgutachten?
[ » weiterlesen … ]
Im Rahmen eines Baumgutachtens nimmt ein Sachverständiger nicht nur die Vitalität und die optische Gesundheit des Baumes in Augenschein, sondern auch die Wurzelbeschaffenheit, das Laub und die Bodenbeschaffenheit. Die Gründe für eine Erkrankung, einen Pilzbefall oder auch absterbende Äste können jede Menge Gründe haben.
In einem umfangreichen Gutachten hält ein zertifizierter Sachverständiger sowohl den allgemeinen Zustand als auch eventuell vorliegende Schäden des Baumes fest. Das übernimmt in der Regel ein geprüfter Baumgutachter, der den Zustand des Baumes untersucht und gegebenenfalls auch den Gehölzwert analysiert. Diese Gutachten durch einen Sachverständigen sind in den meisten Fällen aufgrund des hohen Aufwands mit einigen Kosten verbunden.
Baumkataster: Wer braucht eins und wofür?
Ein Baumkataster speichert maßgebliche Daten von allen Bäumen auf einem bestimmten Grundstück oder in einem bestimmten Gebiet. Ursprünglich als Begriff für ein amtliches Grundstücksverzeichnis verwendet, ist für den Baum ein Kataster ähnlich zu sehen. Alle Bäume werden mit all ihren Daten aufgelistet und so kann der erfasste Baumbestand verwaltet werden.
Grundsätzlich ist der hauptsächliche Grund für einen Grundstücksbesitzer, ein Baumkataster zu führen, die Verkehrssicherheit. Es bildet die Grundlage, sich gegen Schäden zu versichern, die durch beispielsweise herunterfallende Zweige oder Äste an Fahrzeugen oder vorbeikommenden Verkehrsteilnehmern entstehen. Zusätzlich lässt sich durch ein Kataster einfach nachhalten, wo welche Bäume stehen und wann die letzten Kontrollen stattgefunden haben.
Häufige Fragen zur Baumkontrolle
Das hängt davon ab, wo der Baum steht. Steht er auf einem Privatgrundstück, ist der Besitzer dieses Grundstücks für die Schäden haftbar. Auf einem öffentlichen Grundstück allerdings können Gemeinden oder Städte in die Pflicht genommen werden. Das zu klären, wäre dann die Rolle eines fachkundigen Sachverständigen. Dieser klärt auch, ob ein entsprechender Baumschnitt oder im schlimmsten Fall eine Baumfällung nötig werden.
Das hängt vom Zustand des Baumes ab und kann von 6 Monaten bis zu 3 Jahren variieren. In der Praxis hat sich ein Kontrollintervall von 15 Monaten bewährt. So sieht man den Baum in 5 Jahren 4 Mal und immer in einem anderen Jahresabschnitt. Auf diese Weise können auch andere Schadsymptome und Vegetationszustände gesichtet und erkannt werden: z. B. saisonale und temporäre Pilze, Blüte, Laub, unbelaubt, Verzweigung. So kann frühzeitig eine entgegenwirkende Behandlung im Zuge der Baumpflege stattfinden.
Hier ist die Baumkontrolle das richtige Instrument. Der Baum wird von einer fachkundigen Person von allen Seiten in Augenschein genommen. In einem Protokoll werden verkehrssicherheitsrelevante Schadsymptome festgehalten, baumpflegerische Maßnahmen werden empfohlen. Folgt man den Empfehlungen, liegt die Verantwortung der Verkehrssicherheit bis zur nächsten Regelkontrolle beim Baumkontrolleur. Am ehesten kann man sich das wie TÜV fürs Auto vorstellen.
Die Kosten für eine Baumkontrolle setzen sich neben dem Setzling auch aus dem Stundenlohn und der Anfahrt zusammen. Ein normaler Baum im Privatgarten lässt sich meistens in 15 bis 20 Minuten kontrollieren, dazu kommt dann noch die Erstellung des Prüfprotokolls. Ein routinierter Baumkontrolleur braucht für beides zusammen meist nicht mehr als 60 Minuten. Bei einer größeren Anzahl von Bäumen sinkt der Preis pro Einzelbaum.
Baumhöhe, Alter und Gesundheit spielen eine entscheidende Rolle. Ist dann auch noch der Standraum zu eng, können die Bäume durch zu flach ausgebildete Wurzeln bei stark durchnässtem Boden komplett herausgerissen werden.
Es kommt darauf an, ob es sich um ein Privatgutachten handelt oder ein gerichtlich beauftragtes Gutachten. Bei einem privaten Anliegen betragen die Kosten für einen Baumgutachter durchaus 70 EUR oder 80 EUR pro Stunde, zuzüglich der Fahrtkosten und Nebenkosten. Das sollte separat verhandelt werden. Bei gerichtlich beauftragten Gutachten bestimmt eine feste Gebührenordnung nach JVEG den Preis.
Professioneller Baumschnitt
Jeder Baumschnitt bedeutet einen Eingriff ins natürliche Wachstum der Bäume und sollte daher nicht grundlos durchgeführt werden. Je nach Baumart und Entwicklungsphase ist es oft jedoch notwendig, regelmäßig Bäume schneiden zu lassen, in Form zu bringen oder das Wachstum zu korrigieren. Jede dieser Maßnahmen geschieht mit unterschiedlichen Arten des Baumschnitts.
Kleinere Korrekturen beispielsweise an Obstbäumen werden gerne von den Gärtnern selbst übernommen. Viele der übrigen Baumschnitte sollten allerdings besser von einem Fachmann durchgeführt werden, um dem Baum keinen bleibenden Schaden zuzufügen.
Zudem verfügen wir als professionelle Baumpfleger wertvolles Wissen, um Ihre Bäume so schonend wie möglich zu schneiden. Welcher Baumschnitt ist für welchen Baum geeignet? Was ist beim Bäume schneiden zu beachten? Und wann darf überhaupt geschnitten werden?
Warum ist es wichtig, Bäume regelmäßig zu schneiden?
Je nach Standort und Baumart, benötigen manche Bäume mehr Pflege und Unterstützung, um gesund zu wachsen. Erst recht, wenn er eine bestimmte Funktion erfüllen soll. Das ist zum Beispiel bei Obstbäumen, Kopfbäumen oder speziell geformten Bäumen der Fall. Jeder Baumschnitt erfolgt mit einer bestimmten Absicht.
Mit einem Baumrückschnitt oder Ertragsschnitt werden zu lange Äste und Zweige eingekürzt, um mehr Ertrag und Stabilität im Baum zu erhalten. Hingegen gibt man mit einem Formschnitt dem Baum seine angedachte Form. Jedoch muss man aufpassen: Die Äste dürfen nicht zu weit oder an der falschen Stelle geschnitten werden. Ein falscher Schnitt kann sogar erheblichen Schaden anrichten.
Bereits im frühen Baumalter mit dem Baumschnitt starten
Gute Baumpflege beginnt bei der Anpflanzung. Darum wird bei der Baumpflanzung vom Fachmann bereits zu Beginn ein sogenannter Pflanzschnitt durchgeführt, um gesundes und artgerechtes Wachstum zu ermöglichen. Im Rahmen der Jungbaumpflege werden sogenannte Erziehungsschnitte durchgeführt, die das Wachstum der jungen Bäume und Pflanzen unterstützen und fördern und unerwünschten Entwicklungen vorbeugen sollen.
Der richtige Baumschnitt trägt auch zur Verkehrssicherheit bei
Abgestorbene oder tief hängende, dicke Äste können sogar zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Damit Bäume weder parkende oder fahrende Autos noch Fußgänger und Radfahrer behindern, verletzen oder beschädigen können, wird in regelmäßigen Abständen ein sogenannter Lichtraumprofilschnitt durchgeführt. So bleibt der Verkehrsraum unter der Baumkrone frei und kann ohne Störung genutzt werden.
Baumschnitt: Warum besser vom Profi?
Speziell Berufs- und Hobbygärtner lieben ihre Bäume und möchten sich so viel wie möglich selbst um sie kümmern. Das ist löblich und manchen kleineren Baumschnitt, z. B. am Obstbaum, können sie durchaus selbst übernehmen.
Jedoch gibt es gerade beim Baumschnitt eine ganze Menge zu beachten, damit Ihr Baum gesund und vital bleibt und wichtige Triebe an Baum oder Pflanze nicht verletzt werden.
Wertvolles Fachwissen & rechtliches Know-How
Als FLL- und LWK-zertifizierte Baumpfleger sowie European Tree Worker (ETW) und Fachagrarwirt Baumpflege bringen wir nicht nur umfassendes Wissen zur Baumphysiologie, der richtigen Pflege und Erhaltung von Baum und Pflanze mit. Wir kennen uns auch mit den rechtlichen Bestimmungen laut Bundesnaturschutzgesetz zu Baumschnitt und Baumpflege aus. Denn wenn diese außer Acht gelassen werden, kann es für Sie teuer werden.
Wann ist die beste Jahreszeit, um Bäume zu schneiden?
Prinzipiell sollte man beim Baum schneiden die Jahreszeit in die Planung miteinbeziehen. In der Regel werden Schnittmaßnahmen an den Bäumen in der sogenannten Vegetationsphase durchgeführt. Idealerweise im Zeitraum zwischen der Blattentfaltung und der Blattverfärbung. In dieser Zeit können Bäume und Pflanzen sich am schnellsten vom Baumschnitt und den Wunden erholen und heilen.
Bundesnaturschutzgesetz gibt rechtlich erlaubten Zeitraum vor
Auch von rechtlicher Seite gibt es Einschränkungen, gerade wenn es darum geht, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze wie lebende Zäune abzuschneiden, zu fällen oder radikal zurückzuschneiden. Diese Schnittmaßnahmen sind ab dem Frühjahr zwischen Anfang März und Ende September verboten, wenn es keinen wichtigen Grund dafür gibt, wie z. B. die Erhaltung der Verkehrssicherheit. Schonende Form- und Pflegeschnitte dürfen jedoch durchgeführt werden.
Was kostet ein Baumschnitt?
Die Kosten beim Baumschnitt richten sich danach, welche Maßnahmen am Baum durchgeführt werden müssen. Ein regulärer Rückschnitt der Bäume unterscheidet sich preislich vom Kopfbaumschnitt oder einer Einkürzung der Krone. Ebenso ist die Kostenkalkulation für einen Erziehungsschnitt am Baum anders aufgestellt als ein Lichtraumprofilschnitt.
Genaue Angaben, wie viel in Ihrem Fall ein Baumschnitt kosten wird, können wir erst nach einem persönlichen Besichtigungstermin machen. Denn dann wissen wir erst, was zu tun ist, ob noch andere Maßnahmen anfallen und wie die Kalkulation im Einzelnen aussieht.
Kronensicherung – mehr Sicherheit ohne Baumschnitt
Zur Kronensicherung im Baum gehört neben einem Baumschnitt für die entsprechenden Schäden in der Krone auch der Einsatz von Verbindungen, die ausbruchsgefährdete Kronenteile stützen und am Herunterfallen hindern sollen. Hierzu werden Seile und Gurte in der Krone angebracht, die in systematischen Verbindungen die Last auf andere Kronenteile bzw. Äste verteilen.
Voraussetzung ist allerdings, dass zum einen die Aussicht auf Regeneration der Kronenteile besteht und zum anderen die betreffenden Äste der Krone die zusätzliche Last tragen können, die anfällt, wenn wir eine Kronensicherung einbauen.
Der richtige Baumschnitt für jeden Baum zu jeder Zeit
In der Baumpflege werden verschiedene Schnittarten angewendet. Welche davon für Ihre Bäume die richtigen sind, richtet sich unter anderem nach dem Alter, der Entwicklungsphase, den Standort und auch der Funktion des Baumes.
Es gibt Schnittarten, die nicht zu den schonenden Plegeschnitten zählen, sondern zum Teil recht stark in die Baumphysiologie eingreifen können. Zu den stark eingreifenden Schnittmaßnahmen zählt zum Beispiel die Einkürzung von Kronenteilen oder auch die Einkürzung und Nachbehandlung von Bäumen mit Ständerbildung. Diese Schnittarten bzw. Maßnahmen wie die Kroneneinkürzung können nicht nur den Habitus des Baumes, sondern unter Umständen auch seine Funktion verändern.
Tote Äste ab einem Durchmesser von 3 cm müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit im Zuge der Totholzentfernung entfernt werden. Sie befinden sich meist im unteren Drittel und sind ein natürlicher Prozess der größer werdenden Krone. Bei abgängigen oder alternden Bäumen sitzt das Totholz auch im Außenbereich oder in den Wipfeln und ist ein Zeichen von nachlassender Vitalität.
Im Zuge der Kronenpflege wird Totholz über 3cm Durchmesser entfernt. Ebenso werden mit gezieltem Kronenschnitt Äste mit schlechter Astanbindung, reibende und gebrochene Äste entfernt. Zusätzlich wird ein art- bzw. sortentypisches Erscheinungsbild des Baumes beibehalten.
Ziel beim Erziehungsschnitt ist die Sicherstellung der späteren Funktion und eine gesunde Entwicklung des Baumes. Das Lichtraumprofil muss mittels Baumschnitt früh angehoben werden. Totholz, Äste mit schlechter Astanbindung, reibende und gebrochene Äste müssen ebenfalls entfernt werden. Der Leittrieb wird freigestellt.
Die Äste des Baumes werden bei der Kroneneinkürzung bis maximal 5-10 cm Durchmesser eingekürzt. Es wird auf Zugast bzw. Versorgungsast geschnitten. So wird das Absterben durch Unterversorgung verhindert. Die Kroneneinkürzung wird in Metern angegeben, z. B. 1-2 m bezogen auf die Kronenhöhe.
Der Formschnitt ist aufwändig in der Unterhaltung und abweichend von der natürlichen Wuchsform des jeweiligen Baumes. Wichtig ist, dass er regelmäßig durchgeführt wird (1- bis 2-mal pro Jahr). Daher ist der Pflegeaufwand relativ hoch. Der Baum wird von Jugend an mit dem Formschnitt zur entsprechenden Form erzogen.
Mit dem Lichtraumprofilschnitt werden tiefsitzende und nach unten wachsende Äste entfernt, um den lichten Raum über Verkehrswegen (Straßen, Rad- und Gehwegen) zu gewährleisten oder um mehr Licht in den Garten zu bekommen.
Transparente Beratung und umfassende Betreuung. Jederzeit.
Wir beraten Sie zu allen anfallenden Schnittmaßnahmen rund um Ihre Bäume und gehen alle Vor- und Nachteile mit Ihnen durch. So können Sie sich sicher sein, dass Ihr Baum zu jeder Zeit mit jedem Anliegen in sicheren Händen ist.
Häufige Fragen zum Baumschnitt
Im Rahmen der regulären Baumkontrolle prüft der zuständige Baumkontrolleur den Gesundheitszustand der Bäume und auch ihre Standfestigkeit. Sind Teile des Baumes bereits abgestorben und droht das Totholz, herunterzufallen und Sach- oder Personenschäden anzurichten, wird es mithilfe des Baumschnitts entfernt. So wird die Verkehrssicherheit wiederhergestellt und der Baum kann in Ruhe weiterwachsen.
Grundsätzlich kommt es auf die Baumart an, und welche Funktion der Baum einnehmen soll, wenn es darum geht, wie oft er im Rahmen der Baumpflege beschnitten werden soll. Prinzipiell sollte ein Baum so selten wie möglich und so oft wie nötig beschnitten werden. Formgehölze sollten jährlich beschnitten werden. Jungbäume sollten regelmäßig beschnitten werden, um die gewünschte Entwicklung zu gewährleisten. Altbäume müssen oft aus Gründen der Verkehrssicherheit beschnitten werden. Bäume in der Reifephase können oft über viele Jahre hinweg in Ruhe gelassen werden.
Die Vegetationszeit. Das ist die aktive Jahreszeit: Hier können Schnittwunden vom Baum sofort behandelt werden. Schnitte, die im Winterhalbjahr, also in der der Ruhephase des Baumes durchgeführt werden, führen zu größeren Fäulen als Schnitte, die im Sommerhalbjahr durgeführt werden. Stark blutende Baumarten wie z. B. Walnussbäume sollten im späteren Sommerhalbjahr geschnitten werden.
Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Gesunderhaltung sind ganzjährig erlaubt. So auch in der Vogelschutzzeit vom 01. März bis zum 30. September. Baumfällungen sind bei geschützten Bäumen allerdings nur erlaubt, wenn von ihnen eine unmittelbare Gefahr ausgeht oder wenn eine Genehmigung der Naturschutzbehörde vorliegt. Außerdem muss sichergestellt werden, dass keine brütenden Vögel gestört oder sonstige Habitat-Strukturen für Tiere zerstört werden.
Schonende Pflegeschnitte im Rahmen der Baumpflege sind auch während der Vogelschutzzeit erlaubt, wenn sie der Gesundheit der Hecke dienen. Allerdings dürfen sich zu diesem Zeitpunkt keine Vogelnester in den Ästen befinden oder sonstige Tiere ihre Lebensstätten in dem Gehölz gebaut haben.
Die genauen Kosten richten sich danach, welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen und in welchem Umfang. Normale Standard-Baumschnitte können um die 50 EUR pro Stunde kosten. Fallen aufwendigere Maßnahmen an, beeinflusst das natürlich auch den Preis.
Professioneller Baumschutz auf der Baustelle
Bei Baumaßnahmen liegt der Fokus bekanntlich auf zeitige Fertigstellung der Baumaßnahmen, weniger aber auf dem Schutz von Bäumen, die ringsum stehen. Obwohl gut erhaltene und gesunde Bäume den Wert eines Grundstücks enorm steigern können. Damit Bäume aber nicht einfach gefällt werden oder nach einer Beschädigung absterben und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, werden ökologische Baubegleiter hinzugezogen, um den Baumschutz auf Baustellen zu gewährleisten. Wann kommt er zum Tragen, was beinhaltet der Baumschutz und welche rechtlichen Bedingungen sind hierbei zu beachten?
Keine Baustelle ohne Baumschutz!
Das wäre zumindest der Idealfall. Die Realität sieht oft leider anders aus, je nachdem, wer der Auftraggeber der Baustelle ist und wie die örtlichen Gegebenheiten sind. Nicht selten kommt der Baumschutz zu kurz, die Bäume werden – unbemerkt oder achtlos – im Zuge der Baumaßnahmen beschädigt und sich nicht weiter darum gekümmert. Das kann jedoch unter Umständen verheerende Folgen haben!
Unbehandelte Verletzungen können zu Baumsterben führen!
Auf Baustellen kann es ohne ausreichenden Baumschutz schnell passieren, dass Bäume geschädigt werden. Mit dem Bagger versehentlich Kerben in die Rinde geschlagen, durch schwere Geräte, Baumaterialien oder beim Graben die Wurzeln beschädigt – werden diese Verletzungen nicht behandelt kann der Baum absterben und im schlimmsten Fall plötzlich auf die Fahrbahn oder den Gehweg umfallen.
Vorbereitender Baumschutz in der Planungsphase
Um Bäume zu schützen, die sich im Einflussbereich einer Baustelle befinden, und deren Stand- und Bruchsicherheit zu erhalten, sollte immer eine fachkundige Person hinzugezogen werden. Dieser begutachtet die vorhandenen Bäume, dokumentiert eventuell vorhandene Vorschäden und berät in der Planungsphase des Bauvorhabens zu verschiedenen Schutzmaßnahmen, um den Schutz nach DIN 18920 und RAS LP 4 zu gewährleisten.
Worauf bezieht sich der Schutz?
Der zu schützende Bereich an Bäumen und um sie herum umfasst den gesamten oberirdischen Bereich, ebenso wie den Wurzelbereich unter der Baumkrone zuzüglich eines Sicherheitsraumes von 1,50 Metern zu allen Seiten. Im Einzelfall können Baumwurzeln deutlich weiter reichen, das muss aber dann im jeweiligen Fall bestenfalls während der Planung untersucht und berücksichtigt werden.
Zeitnahe Hilfe bei Verletzungen des Baumes
Ganz kann eine Beschädigung am Baum leider nie ausgeschlossen werden. Es ist allerdings notwendig, dass im Falle des Falles zeitnah Maßnahmen ergriffen werden, um weitreichende Beeinträchtigungen des Baumes zu verhindern. Mit fachgerechter Pflege und Versiegelung können wir verhindern, dass Kerben am Baum oder den Wurzeln zum Austrocknen und Absterben führen. Abgeknickte Äste können zurückgeschnitten werden.
Welche Maßnahmen greifen beim Baumschutz?
Ein häufiges Hilfsmittel ist der Baumschutzzaun. Dieser wird ortsfest (also unverrückbar) in einem festgelegten Bereich um den Baum aufgebaut. Der Zaun verhindert die meist unterschätzte und für den Baum tödliche Bodenverdichtung, die entsteht, wenn Baumaschinen über den Wurzelraum fahren.
Wurzelanläufe und Stämme können mit Brettern gegen Anfahrschäden geschützt werden.
Äste können hochgebunden werden, Kronen können eingekürzt werden und bei Grundwasserabsenkungen kann der Baum bewässert werden.
Fachgerechter Schutz auch für die Wurzeln
Oft wird bei tiefergehenden Bauvorhaben auch in den Wurzelraum eingegriffen. Eine Umplanung des Bauvorhabens ist in der Regel nicht möglich. Dann kann es erforderlich sein, einen sogenannten Wurzelvorhang anzulegen, damit der Wurzelbereich effektiv geschützt ist. Besteht genug Vorlaufzeit zum Bauvorhaben, kann alternativ auch eine Wurzelkappung mit professioneller Nachbehandlung durchgeführt werden.
Baumschutz immer individuell anpassen
Welche Option die beste ist, zeigt sich erst bei der Begutachtung der Baustellen und der jeweiligen Bäume und Pflanzen. Denn die Schutzmaßnahmen sollten immer an die jeweiligen Bedingungen des Baumes und der örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Gerade bei Bauarbeiten an Straßen, Rad- und Gehwegen kann Baumschutz eine Herausforderung sein, da hier oft auf engstem Raum gearbeitet werden muss. Ein Baumschutz aus Metall kann hier wertvollen Platz einnehmen, so dass gegebenenfalls Alternativen zum Einsatz kommen müssen.
Erst nach der Begutachtung können konkrete Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen und genauere Details zum Aufwand und den verbundenen Kosten abgegeben werden.
Wenn die Baumwurzeln Probleme machen
Nicht immer geht es nur darum, Bäume im Zuge von Bauvorhaben zu schützen. Manchmal müssen Wurzeln auch auf dem heimischen Privatgrundstück geschützt werden. Überlange Wurzeln können auch Probleme bereiten, wenn der Baum gesund ist und bestehen bleiben soll. Das ist meistens dann der Fall, wenn die Wurzeln so stark gewachsen sind, dass sie Gehwegplatten anheben – womöglich sogar öffentliche, außerhalb Ihres Grundstücks – oder unterirdische Versorgungsleitungen beschädigen.
Ist womöglich noch das Grundstück vom Nachbarn betroffen, kann schnell ein komplexer Nachbarschaftsstreit daraus entstehen. Was aber tun gegen vorwitzige Wurzeln, wenn der Baum keinen Schaden nehmen soll?
Häufig werden Wurzeln dann einfach gekappt. Das ist aber schlecht, weil wir nie wissen können, welche Wurzel welchen Teil der Krone versorgt. Jede gekappte Wurzel ist eine potenzielle Eindringstelle für Pilze und Bakterien. Und je nach Größe und Entfernung zum Baum übernehmen Wurzeln natürlich auch statische Funktionen und leiten die Zug- und Druckkräfte ins Erdreich ab. Besser als Wurzelkappungen sind daher Wurzelbrücken oder Wurzeln zu verlegen. Hierzu beraten wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Rechtliche Grundlagen des Baumschutzes
Der Baumschutz allgemein ist in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Nach §19 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gilt das Gebot der Minimierung und Vermeidung. Allerdings können Länder, Städte und Kommunen den Schutz verschärfen und eigene Regelungen erlassen, so entstehen die regionalen Unterschiede. Das geschieht aber nicht immer.
DIN 18920 – Baumschutz auf Baustellen einheitlich geregelt
Deshalb wird der Baumschutz nach DIN 18920 ausgerichtet, um diesem Gebot nachzukommen. Ebenso oft kommen die Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Landschaftspflege (RAS-LP) zum Tragen. In diesem Fall dann RAS-LP 4 – dem Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen.
Diese beiden Richtlinien stellen neben den Richtlinien der FLL-Baumpflege für den Baumschutz auf Baustellen das Regelwerk da, um einheitlichen Schutz der Bäume zu gewährleisten und fachgerechte Optionen und Maßnahmen anzuzeigen, welche die Verkehrssicherheit gewährleisten sollen.
Bei Fragen zum Thema Baumschutz oder fachlicher Unterstützung zum Baumschutz auf Baustellen rufen Sie uns gerne an!
Häufige Fragen zum Baumschutz
Gerade ältere Bäume sind für uns besonders wertvoll und das nicht nur aus klimatischer Sicht. Darum hat das Bundesnaturschutzgesetz sie unter besonderen Schutz gesetzt. Dieser wird auch Bestandsschutz genannt. Um ein Anrecht darauf zu haben, muss ein Baum mindestens 6 Jahre alt sein. Unter diesen Schutz fallen übrigens auch Hecken und Sträucher. Ansonsten werden Bäume individuell und lokal unterschiedlich durch Baumschutzsatzungen geschützt. Hier werden die Baumarten festgelegt, ab welchem Umfang sie geschützt werden. Auch Ausnahmen werden hier geregelt.
Gerade in Stadtgebieten kommen sich Bäume und Baumaßnahmen immer wieder in die Quere. Gegen schwere Baugeräte haben die meisten Bäume keine Chance. Daher muss ein Baum gegen Dinge wie Anfahrschäden, Bodenverdichtung, Abgrabung Grundwasserabsenkung oder auch Astabrisse geschützt werden. Sonst können abgestorbene und herunterfallende Äste oder auch ganze Bäume die Verkehrssicherheit gefährden. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Baumfällung nötig sein.
Am besten sollten Sie den Baumschutz bereits in der Planungsphase der Baustelle einbeziehen. So lässt sich sicherstellen, dass die Bäume optimal und umfassend geschützt werden und nicht im Eifer des Gefechts der Baumschutz außen vor bleibt. Idealerweise wird ein Baumpflegeunternehmen mit entsprechendem Fachwissen direkt hinzugezogen.
Auch Bäume auf Privatgrundstücken unterliegen dem Baumschutz. Dieser wird meist von den Städten, Gemeinden oder Bundesländern lokal bestimmt und kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Eine mögliche Baumschutzsatzung könnte wie folgt aussehen: Bei Laubbäumen mit einem Stammumfang von über 80 cm ohne Genehmigung keine Baumfällung stattfinden. Bei Nadelbäumen gilt ein Stammumfang von 100 cm und bei Obstbäumen bis zu 150 cm.
Wenn ein Baum abgestorben ist und die Verkehrssicherheit bedroht. Denn dann kann er zur Gefahr für Menschen, Gebäude, Grundstücke oder auch den Straßenverkehr werden. Leider machen auch manche Bauprojekte es notwendig, einen Baum zu fällen. Ebenso kann massiver Schädlingsbefall zu so starker Erkrankung führen, dass eine Fällung nicht zu umgehen ist. Daher ist eine regelmäßige Baumkontrolle bzw. Baumpflege wichtig.